Schiedsrichter - Informationen
Liebe Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,
die Entwicklungen der letzten Wochen mit enger Personaldecke und Chaos in der WhatsApp-Gruppe Spielebörse machen es notwendig, die Rückgaberegeln etwas zu ändern.
Spielrückgaben
- Das Notfalltelefon wird abgeschafft.
- Bis 5 Tage vor Spielbeginn gebt ihr eure Spiele ganz normal per Email beim entsprechenden Ansetzer zurück.
- Bei weniger als 5 Tagen vor Spielbeginn ist umgehend der entsprechende Ansetzer zu kontaktieren. Das geht ausschließlich telefonisch. Geht der Ansetzer nicht ran, sprecht ihr bitte auf die Mailbox und ihr werdet zurückgerufen. Es ist nicht mehr verpflichtend, einen Ersatz für euer Spiel zu suchen. Dennoch wäre es natürlich wünschenswert.
- In der WhatsApp-Gruppe Spielebörse darf euer Spiel nicht mehr von euch eingestellt werden. Anfragen werden lediglich durch die Ansetzer getätigt, damit die Kommunikation wieder übersichtlicher wird. Möchtet ihr ein dort eingestelltes Spiel übernehmen, dürft ihr das natürlich schreiben.
- Bei Rückgaben mit weniger als 24 Stunden vor Spielbeginn muss ebenfalls der Ansetzer kontaktiert werden. Erreicht ihr diesen nicht, versucht ihr es bitte bei einem anderen Ansetzer! Zur Not auch außerhalb der Sprechzeiten.
- Bitte ruft nur zu den folgenden Zeiten bei einer Rückgabe an (Notfälle ausgenommen!):
Montag-Freitag: 18:00-21:00 Uhr
Samstag/Sonntag: 10:00-12:00 Uhr
Hier noch einmal die Kontaktdaten der Ansetzer:
Kreisliga / 1. KK Herren, Jugend im Bezirk: Sönke Schlemmer (0170-2845522)
Jugend im Kreis Verden: Tom Holsten (01520-4313189)
Frauen und Juniorinnen: Kim Meineke (0176-30403646)
alle Schiedsrichterassistenten: Bastian Grimmelmann (0176-34486059)
Schiedsrichteranerkennung
Ein Schiedsrichter wird für seinen Verein ab der Saison 2020/21 nur angerechnet, wenn er ...
- während der gesamten Spielserie mindestens 10 Spielleitungen (NFV-Pflichtspiele) als SR oder SRA wahrgenommen hat.
- an mindestens 5 Lehrabenden teilgenommen hat.
Schiedsrichter, die aus beruflichen Gründen(z. B. nur Spätschicht), aus schulischen Gründen oder anderen wichtigen Gründen, die Lehrabende nicht besuchen können, müssen sich zu Beginn einer Spielserie bis zum 15.12. mittels eines begründeten schriftlichen Antrages an den KSO von den Lehrabenden befreien lassen.
Der Kreisschiedsrichterausschuss (KSA) entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben wird.
Selbstverständlich verliert der SR nicht seine Eigenschaft als Schiedsrichter, wenn er für seinen Verein nicht angerechnet wird.