„LÜNEBURGER MODELL“ – NFV-BEZIRK LÜNEBURG BRINGT REFORM DES SCHIEDSRICHTERWESENS FÜR WERTSCHÄTZUNG UND NACHWUCHSGEWINNUNG AUF DEN WEG
Alle neun Kreisverbände des NFV-Bezirk Lüneburg einigen sich auf einheitliche Rahmenbedingungen im Schiedsrichterwesen. Ziel: Chancengleichheit schaffen, Schiedsrichtererhalt sowie -gewinnung flächendeckend vorantreiben und damit Vorbild für andere sein.
Seit einigen Jahren verzeichnet der Fußball einen steten, teilweise rapiden Rückgang der Schiedsrichterzahlen. Auch im NFV-Bezirk Lüneburg ist dieser Trend bemerkbar. Daher bildete sich eine Arbeitsgruppe, die sich diesem Problem widmete. Ziel der Gruppe war es, Regelungen zu schaffen, die die Vereine dazu animieren sollen, mehr für die Schiedsrichtergewinnung zu tun. Das Ergebnis dazu kann sich sehen lassen: Zur Saison 2024/25 vereinheitlichen alle Kreise des NFV-Bezirks Lüneburg ihre Regelungen zum Schiedsrichtersoll.
Bestanden bislang in jedem NFV-Kreis innerhalb des Lüneburger Bezirksverbandes eigene Regelungen für das Erreichen des Schiedsrichtersolls auf, sind sich die Kreise nach über einjähriger Beratung über eine einheitliche Reglung einig geworden. Ziel der Reform sind einerseits der Erhalt und die Gewinnung von Schiedsrichtern sowie andererseits das Ausräumen etwaiger Wettbewerbsverzerrungen. So führten bislang wenige Kreise Punktabzüge bei einer wiederholten Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls durch, während andere Kreise ein Schiedsrichterfehl lediglich mit Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe sanktionierten. Dies führte bislang dazu, dass in der Bezirks- oder Landesliga einige Vereine mit einem Punktabzug belegt wurden, während andere Vereine, die ihr Schiedsrichtersoll ebenso nicht erfüllten lediglich mit Geldstrafen belegt wurden. Dazu führt Verdens stellvertretender Kreisvorsitzender Daniel Ballin, der als langjähriger Schiedsrichter sowie aktueller stellvertretender Kreisschiedsrichterobmann treibende Kraft dieses Projekts ist, aus: „Diese Verzerrung ergibt sich aus der Spielordnung des Verbandes, die die Entscheidungshoheit über Maßnahmen zum Schiedsrichterfehl in den Kompetenzbereich der zuständigen Stellen, also der Kreisspielausschüsse verortet. Diese Regelung kann nicht im Sinne eines sportlichen Wettbewerbs sein und muss aus unserer Sicht letztendlich geändert werden.“
Mit Punktabzug die Vereine zur Schiedsrichterarbeit antreiben
Die „Arbeitsgruppe Schiedsrichter-Fehl“, die sich aus Vertretern der jeweiligen Schiedsrichter- und Spielausschüsse der Kreise sowie Bezirksfunktionären zusammensetzte, arbeitete über ein Jahr an einer gemeinsamen Lösung, dem strukturellen Schiedsrichterdefizit entgegenzuwirken. „Ziel ist dabei nicht, die Vereine zu bestrafen oder ihnen das Geld aus den Taschen zu ziehen, sondern sie auf die Wichtigkeit ausgebildeter Schiedsrichter für den eigenen Spielbetrieb aufmerksam zu machen und den Schiedsrichtern die Wertschätzung entgegenzubringen, die sie verdient haben“, erklärt Ballin.
„Unser vorrangiges Interesse gilt der Sicherung des geordneten Spielbetriebs durch die Stellung neutraler Schiedsrichter. Und wenn der Punktabzug bei der höchstspielenden Mannschaft des Bezirkes die einzige wirksame Maßnahme ist, um die Vereine zu sensibilisieren und in die Verantwortung zu nehmen, dann müssen wir diese Maßnahme in der aktuellen Situation ernsthaft verfolgen“, führt Ballin weiter aus. Ziel sei es vor allem so viele Schiedsrichter wie möglich zu gewinnen und diese dauerhaft zu binden. In dieser gemeinsamen Aufgabe stehen neben den Verbänden insbesondere die Vereine in der Pflicht. Die Spielordnung des NFV ist in dieser Sache sehr klar: Für jede gemeldete Mannschaft, die vom Verband – egal ob von Kreis- oder Bezirksebene – einen angesetzten Schiedsrichter für ihren Pflichtspielbetrieb erhält, muss ein Verein einen Schiedsrichter melden. Pro fehlenden Schiedsrichter kann zukünftig flächendeckend im zweiten Wiederholungsfall ein Punkt bei der höchstspielenden Herrenmannschaft im Bezirksgebiet bis maximal in die Landesliga abgezogen werden. Ballin: „Damit die Vereine Gelegenheit haben ihren Mangel auszugleichen und neue Schiedsrichteranwärter zur Ausbildung zu melden, haben wir uns auf ein Stufenmodell geeinigt.“
Stufe 1 (1. Verstoß):
Geldstrafe: 100,- EUR bis Kreisliga, 200,- EUR bis Landesliga, 300,- EUR bis Oberliga
Stufe 2 (2. Verstoß bzw. 1. Folgeverstoß):
Geldstrafe: 200,- EUR bis Kreisliga, 300,- EUR bis Landesliga, 400,- EUR bis Oberliga
Stufe 3 (3. Verstoß bzw. 2. Folgeverstoß):
Geldstrafe: 200,- EUR bis Kreisliga, 300,- EUR bis Landesliga, 400,- EUR bis Oberliga zusätzlich Punktabzug (1 Punkt pro fehlendem SR in der Folgesaison) nach Würdigung der Umstände
Sollte ein Verein, der sich bereits in der Sanktion befindet, das Schiedsrichter-Soll erfüllen, so wird dieser um eine Sanktionsstufe zurückgestuft. „Die Vereine sollen ja nicht nur kurzfristig etwas für die Schiedsrichtergewinnung tun, sondern die Jungs und Mädels auch langfristig und nachhaltig für das Schiedsrichterwesen begeistern.“, sagt Ballin augenzwinkernd.
Auch die Anrechnung von Schiedsrichtern bezirksweit vereinheitlicht
Um als Vereinsschiedsrichter für das Schiedsrichtersoll angerechnet zu werden, müssen die vom Verein gemeldeten Personen ihre Schiedsrichtertätigkeit in Form von absolvierten Spielleitungen sowie besuchten Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen nachweisen. „Auch hier stellte sich der NFV-Bezirk Lüneburg bislang als Flickenteppich mit unterschiedlichsten Regelungen dar. Diese zu vereinheitlichen, war eine große Herausforderung“, resümiert Ballin.Doch genau dies gelang den Kreisschiedsrichterobleuten, die sich auf ein „Flexi-Modell“ einigten:
Variante I.: 10 Spiele, 5 Lehrveranstaltungen
Variante II.: 15 Spiele, 4 Lehrveranstaltungen
Variante III.: 20 Spiele, 3 Lehrveranstaltungen
Belohnungssystem für vorbildliche Vereine geplant
Neben der Regelung zur Schiedsrichteranerkennung und dem einheitlichen Umgang mit einem möglichen Schiedsrichterfehl wurde auch ein mögliches Belohnungssystem für Vereine thematisiert. „Wir möchten unbedingt auch Vereine honorieren, die sich im besonderen Maße um ihre Schiedsrichter kümmern“, erklärt Ballin. Zweckgebundene Zuwendungen seien hier eine mögliche Maßnahme. Wie genau diese aussehen können, wird im Einzelnen geklärt. Ziel ist es auch hier, eine bezirkseinheitliche Lösung zu erarbeiten.
Insgesamt sei die Arbeit in der „Arbeitsgruppe Schiedsrichterfehl“ ein voller Erfolg, wie der Vorsitzende des NFV-Bezirks Lüneburg, Christian Röhling, findet: „Diese Vereinheitlichung ist ein echter Meilenstein. Wir hoffen mit diesem Modell nicht nur dem Trend von sinkenden Schiedsrichterzahlen entgegenzuwirken, sondern wollen damit auch ein Vorbild für den gesamten NFV sowie für andere Verbände sein.“
Autor: Yannik Brunke
Quelle: www.nfv-bezirk-lueneburg.de